High Frequency Tattoos

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die unabhängigen Unternehmen:

Bucek Milena (Kleinunternehmerin)
Petric Claudio (Unternehmer)
Steiner Bert (Kleinunternehmer)
Tomschitz Stephanie (Kleinunternehmerin)

“Wir”, “Ich”, ”Mich”, “Uns”, “Unser”, “Unsere”, “High Frequency Tattoos”, “Shop” bezieht sich auf alle Teile der Unternehmen und
oder Kleinunternehmen.
Der Vertrag kommt zwischen dem/der KundIn und einem der oben genannten (Klein-)Unternehmen zustande.

Allgemeines

•    Wir tätowieren grundsätzlich erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ob Ausnahmen gemacht werden, die im gesetzlichen Rahmen stattfinden (ab dem vollendeten 16.  Lebensjahr mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) liegt im Ermessen des Artists.
•    Wir tätowieren keine Personen, auf die einer der folgenden Punkte zutrifft:
a.)    Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
b.)    die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren, sowie die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,
c.)    Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren (siehe Kontraindikationen
auf Einverständniserklärung)
d.)    eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel,
e.)    ein unzumutbarer hygienischer Zustand,
f.)    ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung und deren nachträglichen,
selbständigen Wundversorgung entgegensteht.
h.)    Schwangerschaft, Stillphase
i.)    Verhaltensweisen, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt.
•    Wir behalten uns vor, KundInnen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche
mit religiösem oder politischem Hintergrund, Menschen – oder Tierverachtendem Inhalten sein.
•    Der/die KundIn hat vor jedem Tätowiervorgang eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben und wahrheitsgemäß zu beantworten.
•    Wir weisen darauf hin, dass trotz vorbeugender Maßnahmen, Kleidung und Schuhwerk verschmutzt bzw. beschädigt werden
können. (u.B.: durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien) Diese werden nicht ersetzt!
•    Wir weisen darauf hin, dass eine Tätowierung auf der Haut immer anders aussehen wird als auf dem Papier. Je nach Hauttyp und Farbe kann es zu Abweichungen kommen. Ebenso kann auch die Körperstelle, Größe und Form der Grund für eine Abweichung sein.
•    Wir behalten uns das Recht vor, Sitzungen vorzeitig abzubrechen, wenn das Verhalten der/des KundIn sich negativ auf das Ergebnis der Tätowierung auswirkt. Was als unangebrachtes Verhalten für die Durchführung der Arbeit gilt, liegt im Ermessen des Artists.
•    Wer wackelt oder zuckt, riskiert ein ebenso wackliges Ergebnis.

Unsere Pflichten

•    KundInnen werden im Vorhinein über die Risiken des Tätowierens aufgeklärt.
•    Wir informieren jede/n KundIn ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird
vor oder nach dem Tätowieren ausgehändigt oder per Mail nachgesandt und wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Wir übernehmen keine Haftung für Missachtung!
•    Wir handeln streng nach hiesigen Hygienevorschriften. Wir verwenden ausschließlich steril verpackte Nadeln und
Maschinenzubehör , sowie Einwegmaterial.
•    Wir verwenden nur Tattoofarben gemäß der Deutschen Tätowiermittelverordnung.
•    Alle Desinfektionsmittel sind VAH & ÖGHMP gelistet.

Die Pflichten der KundInnen

•    24 Stunden vor dem Tätowiertermin sollte der/die KundIn keinen Alkohol getrunken, sowie Medikamente oder Drogen eingenommen haben, da die Inhaltsstoffe die Blutgefäße erweitern und es dadurch zu einem vermehrten Austritt von Wundflüssigkeit
kommt und somit die Farbe nicht richtig in die Haut gebracht werden kann.
•    Starkes Sonnenbaden sollte vor dem Termin vermieden werden. Sonnenbrände gefährden das Zustandekommen des Tattootermins.
•    Sollte ein/e KundIn die oben genannten Verhaltensregeln ignorieren, wird der Tätowiervorgang vor Ort abgebrochen und wir behalten uns das Recht vor, die    Materialkosten sowie weitere entstandene Kosten wie z.B.: Aufwandsentschädigung
einzubehalten bzw. einzufordern.
•    Der/die KundIn ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren. Sollte dies nicht
passieren, übernehmen wir keinerlei Haftung für Folgeschäden.
•    Sobald der Wundverband angelegt ist, übernimmt der/die KundIn die Verantwortung für die ordnungsgemäße und hygienische
(Nach-) Behandlung der Tätowierung.

Geschäftszeiten & Terminvergabe

•    Es gibt keine ausdrücklichen Geschäftszeiten. Termine sowie Besprechungen und Erstberatungen gibt es nach Vereinbarung
und werden entweder über Facebook, Mail oder Telefon ausgemacht.

Anzahlungen & Terminabsagen

•    Mit der Anzahlung stimmt der/die Kundin den AGBs zu.
•    Die Anzahlung wird dem Endpreis nach Fertigstellung des Tattoos gutgeschrieben. Sollte die Anzahlung bei mehrtätigen Terminen
zu einem früheren Zeitpunkt eingelöst werden, muss für das Zustandekommen des nächsten Termins wiederum eine Anzahlung
hinterlegt werden.
•    Wir verlangen eine Anzahlung von mindestens 50 €. Der Preis kann je nach Projektumfang auch höher ausfallen.
•    Falls der Termin nicht wahrgenommen wird, ohne 48 Stunden vorher Bescheid zu geben, wird die Anzahlung im Sinne einer Aufwandsentschädigung einbehalten. Wir nehmen uns das Recht heraus bei unentschuldigtem Nichterscheinen zukünftige Anfragen
zu ignorieren und abzulehnen. Bei Krankheit muss eine Arztbestätigung vorgelegt werden.
•    Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht bei frühzeitigem Absagen durch den/die
KundIn nicht.
•    In Fällen einer Terminabsage durch uns wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
•    Auch bei Nichtzustandekommen eines Termins (z.B.: weil man sich nicht auf einen Entwurf einigt) behalten wir uns das Recht vor
die Anzahlung einzubehalten um damit den Aufwand für die Beratung sowie die erbrachte Zeichenleistung abzudecken.
•    Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat der/die KundIn kein Recht auf die Überlassung des individuell
angefertigten Entwurfs. Soweit der/die KundIn diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung
erforderlich.
•    Entwürfe werden grundsätzlich am Tag des Tattoos hergezeigt, bzw. zusammen mit dem/der Kundin am Termintag entworfen.
Alle früheren Zustellungen sind ein Entgegenkommen des Artists.
•    Wir bitten darum, dass jede/r KundIn pünktlich zum Termin erscheint – keine halbe Stunde früher oder später.

•    Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um eine rechtzeitige Benachrichtigung über Facebook,
E-Mail oder Telefon etc. Bekommen wir keine Info, dass sich der/die KundIn verspätet, geben wir bis zu 30 min Zeit, doch zu
dem vereinbarten Termin zu kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig und wir suchen jemand anderes
für den Termin und das Motiv wird als Wanna-do einbehalten.

Preise

•    Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und kann auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen
durch Faktoren wie Größe, Hautbeschaffenheit, Körperstelle, Hauttyp, Farbgebung variieren. Es ist im Vorhinein nicht möglich genau festzulegen wieviel ein Tattoo kostet. Wir versuchen eine Preisspanne zu nennen, welche die Kosten in etwa eingrenzt.
Diese ist nicht bindend! Der endgültige Preis kann erst nach Fertigstellung genannt werden.
•    Der Mindestwert beträgt €100 bei Kleinunternehmen und 120 € bei Unternehmen.
•    Die Preise variieren von Artist zu Artist und werden separat ausgeschrieben. Es können Pauschalpreise aber auch Stundenpreise
genannt werden. Entwürfe können je nach Aufwand auch separat verrechnet werden.
•    Zu unseren Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives, sondern auch die Beratung des Kunden und die Erstellung
des Designs für den/die KundIn. Welche dieser Leistungen bereits im Tattoopreis enthalten sind und welche separat in Rechnung gestellt werden, kann der Preisliste des Artists entnommen werden. In speziellen Fällen, in denen der/die Kundin mehr als ein Motiv entworfen haben möchte oder sich nicht tätowieren lässt wird diese Leistung separat verrechnet.
•    Erstberatungen sind grundsätzlich kostenlos. Werden weitere Beratungen gewünscht, werden diese pro angefangener Stunde abgerechnet.
•    Der Preis ist nach Ende jeder Sitzung, in bar oder mit Gutschein zu entrichten.

Begleitung

•    Wenn es sein muss kann EINE Begleitperson zum Termin mitgebracht werden diese muss jedoch während des Tätowierens in
einem Wartebereich aufhalten.
•    Kinder sind als Begleitpersonen grundsätzlich nicht erlaubt.
•    Hunde, Katzen, Tiere jeglicher Art sind nicht erlaubt.

Tattoodesign

•    Die Tattoomotive werden grundsätzlich von uns selbst entworfen. Ausnahmen wären z.B.: Bandlogos, Kinderzeichnungen usw.
•    Selbstgezeichnete Vorlagen sind Eigentum von uns und dürfen nur nach Absprache weiterverwendet oder mitgenommen werden.
•    Wenn das Tattoo fertig ist, machen wir davon ein Foto, das wir für Werbezwecke verwenden. Der Kunde verzichtet mit der
Zustimmung der AGBs auf die Rechte dieses Bildes, bzw. kann diese wieder erwerben, wenn er es in der Zustimmungserklärung
dementsprechend markiert.

Cover-Up

•    Wenn es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt, wird kein Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige
Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. bzw. über Jahre hinweg möglich ist.
•    Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen
und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren
Reaktionen der Haut kommen kann.
•    Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine
Haftung nicht übernommen werden, es sei denn, sie wurde von dem Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
•    Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover-Up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst
prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom/von der KundIn zu tragen.

Nachstechen

•    Ist ein Nachstechen erforderlich, ist es im Preis inkludiert. Dieser Termin muss innerhalb eines halben Jahres wahrgenommen
werden. Nach diesem halben Jahr ist das Nachstechen anteilig zu bezahlen.
•    Das Nachstechen ist eine Leistung, die wir dem/r KundIn bieten um eventuelle Mängel (Farbverlust etc.) am Tattoo ausbessern
zu können.
•    Diese Garantie erlischt jedoch, wenn offensichtlich ist, dass die Tätowierung nicht einwandfrei gepflegt wurde oder es zu
Farbverlust durch Kratzen gekommen ist. Das gilt auch für die Verwendung eines anderen Pflegeproduktes, als von uns empfohlen.

Gutscheine

•    Gutscheine im Namen des Studios gelten immer für den ganzen Shop und können bei allen TätowiererInnen eingelöst werden.
•    Auszahlung in bar ist nicht möglich. Falls der Wert der Leistung unter dem Wert des Gutscheins liegt, wird ein neuer Gutschein
mit dem neuem Wert ausgestellt.
•    Bei Verlust gibt es keinen Ersatz.
•    Gutscheine können weitergegeben werden.

Datenschutz

•    Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten
sind. Wir verpflichten uns, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung
der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne
schriftliche Einwilligung des Kunden.
•    Einverständniserklärungen müssen 10 Jahre von uns aufbewahrt werden. Dies gilt zum Nachvollziehen der verwendeten
Produkte. Sie werden verschlossen aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungszeit vernichtet.
•    Sofern nicht anders auf der Einverständniserklärung angegeben, gewährt der/die KundIn dem/r Tätowiererin ein unentgeltliches
inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen
Fotografien, welche von der erstellten Tätowierung anfertigt werden. Wir gewähren dem/der KundIn ein unbeschränktes,
unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der gestochenen Tätowierung. Dieses erstreckt sich nicht
auf eventuell überlassene Entwurfsskizzen oder Vorzeichnungen.
•    Der/die KundIn erklärt sich durch Bezahlung der Anzahlung, falls diese aus welchen Gründen auch immer nicht beleistet
wird, spätestens mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den
Vertragsabschluss.
•    Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende
Kosten jeglicher Art gegenüber High Frequency Tattoos.

Salvatorische Klausel

•    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag
im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen
Vorschriften.